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Core competencies for postdoctoral fellows and young scientists

An academic career can have very diverse goals, which can be pursued individually depending on one's interests. To obtain a university professorship, both a strong interest in research and a passion for teaching are prerequisites for achieving this career goal. In addition to the professional requirements, the young scientists should also have additional key qualifications that support their everyday research work.

The Faculty attaches particular importance to the continuous training of young scientists and the qualified supervision of doctoral candidates. Applicants for admission to habilitation must provide evidence of at least four continuing education courses on core competencies for young scientists and university teachers. Participation in further training to ensure good scientific practice is mandatory.

Wahlmodul MW49 – Neuer Kurs ab dem SoSe 2021

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Ab dem kommenden Semester bietet der Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre einen neuen Kurs im Rahmen des Master-Wahlmoduls "MW49 – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" an. Der neue Kurs zu dem Thema Umwandlungsteuerrecht wird gelesen von Herrn Prof. Dr. Dirk Schmidtmann. Hier gelangen Sie zu der Veranstaltung im LSF. 

Kursausblick

Unternehmen müssen sich im Laufe ihres Lebens auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die auf neue unternehmerische Zielsetzungen oder geänderte Umweltbedingungen zurückzuführen sein können. 

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen besteht das Risiko der Aufdeckung und sofortigen Besteuerung stiller Reserven. Zusätzlich erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass im Rahmen von Umstrukturierungen häufig kein Liquiditätszufluss zu verzeichnen ist. Es besteht daher die Gefahr, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unterbleiben. Deshalb sehen das Umwandlungssteuergesetz und weitere Normen in den Einzelsteuergesetzen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Umstrukturierungen von Unternehmen vor.

Das Umwandlungssteuerrecht ist sehr komplex. Es erfordert ertragsteuerliche und bilanzsteuerliche Kenntnisse. Bei internationalen Umstrukturierungen sind zudem Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts notwendig.

Die Zielsetzung des Kurses ist es, ein grundlegendes Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zu vermitteln und anhand von Praxisfällen zu vertiefen.

Wahlmodul MW49 – Neuer Kurs ab dem SoSe 2021

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Ab dem kommenden Semester bietet der Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre einen neuen Kurs im Rahmen des Master-Wahlmoduls "MW49 – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" an. Der neue Kurs zu dem Thema Umwandlungsteuerrecht wird gelesen von Herrn Prof. Dr. Dirk Schmidtmann. Hier gelangen Sie zu der Veranstaltung im LSF. 

Kursausblick

Unternehmen müssen sich im Laufe ihres Lebens auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die auf neue unternehmerische Zielsetzungen oder geänderte Umweltbedingungen zurückzuführen sein können. 

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen besteht das Risiko der Aufdeckung und sofortigen Besteuerung stiller Reserven. Zusätzlich erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass im Rahmen von Umstrukturierungen häufig kein Liquiditätszufluss zu verzeichnen ist. Es besteht daher die Gefahr, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unterbleiben. Deshalb sehen das Umwandlungssteuergesetz und weitere Normen in den Einzelsteuergesetzen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Umstrukturierungen von Unternehmen vor.

Das Umwandlungssteuerrecht ist sehr komplex. Es erfordert ertragsteuerliche und bilanzsteuerliche Kenntnisse. Bei internationalen Umstrukturierungen sind zudem Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts notwendig.

Die Zielsetzung des Kurses ist es, ein grundlegendes Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zu vermitteln und anhand von Praxisfällen zu vertiefen.

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Ab dem kommenden Semester bietet der Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre einen neuen Kurs im Rahmen des Master-Wahlmoduls "MW49 – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" an. Der neue Kurs zu dem Thema Umwandlungsteuerrecht wird gelesen von Herrn Prof. Dr. Dirk Schmidtmann. Hier gelangen Sie zu der Veranstaltung im LSF. 

Kursausblick

Unternehmen müssen sich im Laufe ihres Lebens auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die auf neue unternehmerische Zielsetzungen oder geänderte Umweltbedingungen zurückzuführen sein können. 

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen besteht das Risiko der Aufdeckung und sofortigen Besteuerung stiller Reserven. Zusätzlich erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass im Rahmen von Umstrukturierungen häufig kein Liquiditätszufluss zu verzeichnen ist. Es besteht daher die Gefahr, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unterbleiben. Deshalb sehen das Umwandlungssteuergesetz und weitere Normen in den Einzelsteuergesetzen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Umstrukturierungen von Unternehmen vor.

Das Umwandlungssteuerrecht ist sehr komplex. Es erfordert ertragsteuerliche und bilanzsteuerliche Kenntnisse. Bei internationalen Umstrukturierungen sind zudem Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts notwendig.

Die Zielsetzung des Kurses ist es, ein grundlegendes Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zu vermitteln und anhand von Praxisfällen zu vertiefen.

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Ab dem kommenden Semester bietet der Lehrstuhl für BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre einen neuen Kurs im Rahmen des Master-Wahlmoduls "MW49 – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" an. Der neue Kurs zu dem Thema Umwandlungsteuerrecht wird gelesen von Herrn Prof. Dr. Dirk Schmidtmann. Hier gelangen Sie zu der Veranstaltung im LSF. 

Kursausblick

Unternehmen müssen sich im Laufe ihres Lebens auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die auf neue unternehmerische Zielsetzungen oder geänderte Umweltbedingungen zurückzuführen sein können. 

Bei der Umstrukturierung von Unternehmen besteht das Risiko der Aufdeckung und sofortigen Besteuerung stiller Reserven. Zusätzlich erschwerend wirkt sich die Tatsache aus, dass im Rahmen von Umstrukturierungen häufig kein Liquiditätszufluss zu verzeichnen ist. Es besteht daher die Gefahr, dass wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unterbleiben. Deshalb sehen das Umwandlungssteuergesetz und weitere Normen in den Einzelsteuergesetzen unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Umstrukturierungen von Unternehmen vor.

Das Umwandlungssteuerrecht ist sehr komplex. Es erfordert ertragsteuerliche und bilanzsteuerliche Kenntnisse. Bei internationalen Umstrukturierungen sind zudem Kenntnisse des Internationalen Steuerrechts notwendig.

Die Zielsetzung des Kurses ist es, ein grundlegendes Verständnis des Umwandlungssteuerrechts zu vermitteln und anhand von Praxisfällen zu vertiefen.

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