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Aktuelles

Fortbildung "Der gute Ethikantrag"

Bei der Beantragung von Voten für Studien nach Berufsrecht für Ihre Forschungsprojekte gibt es wiederkehrende Fallstricke, die oft zu mehreren Auflagerunden führen. Dies bedeutet für Sie neben der zusätzlichen Arbeit für die Beantwortung der Rückfragen auch längere Wartezeiten bis zum abschließenden Votum.

Dieses Thema wollen wir in der Ethikkommission konstruktiv und gemeinsam mit den (zukünftigen) Antragstellenden angehen. Daher laden wir ein zu unserer Fortbildung
„Der gute Ethikantrag – oder: Schneller und besser zum Votum“

Termin:                     11.07.2024
Beginn:                     16:30 Uhr
Ende:                         18:00 Uhr
Ort:                            Geschäftsstelle der EK, Geb. 14.82, Ebene 01, Raum 111 (Seminarraum)
Referenten:            Dr. Thorsten Trapp, stellv. Vorsitzender der Ethikkommission
                                    Dr. Karin Reichert, wiss. Referentin der Geschäftsstelle
Teilnehmeranzahl: 20

Die Referenten verfügen über umfassende Erfahrung in der Bearbeitung und Bewertung von berufsrechtlichen Anträgen. Sie weisen die Teilnehmer auf Fallstricke und häufig gemachte Fehler hin und liefern konkrete Hinweise für eine korrekte Antragserstellung, die zu einem reibungslosen Verfahren führt.

Für eine verbindliche Teilnahme melden Sie sich bitte per E-mail an mit dem Betreff „Der gute Ethikantrag“ unter:

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie sich spätestens 3Tage vor Beginn der Fortbildung per E-mail abzumelden, sollten Sie kurzfristig verhindert sein, damit andere Interessenten teilnehmen können.

Der Termin passt nicht? Dann melden Sie sich bei Interesse bitte bei uns. Weitere Termine sind in Planung.

Pressemitteilung vom 20.6.2024 zur Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben eine gemeinsame Pressemitteilung zur Vereinheitlichung des Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben herausgegeben.

Diese Pressemitteilung verweist auf einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 MBO-Ä.

Alle involvierten Parteien arbeiten an der Umsetzung des Verfahrensvorschlages. Dieser wird für Neuanträge gelten, sobald die (berufs-)rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Gebührenordnung

Wir weisen Sie darauf hin, dass seit 01.07.2023 eine neue Gebührenordnung gültig ist. Diese gilt für Anträge und Amendments , die ab 01.07.2023 eingereicht werden.

 

Clinical Trial Regulation

Wir weisen darauf hin, dass seit dem 31.1.2023 Neuanträge für Arzneimittelstudien der CTR unterliegen und entsprechend über CTIS einzureichen sind.

 

ethikPool

Wichtig:

Bitte kontrollieren Sie bei Studien, die nicht dem Arzneimittel- oder Medizinproduktrecht unterliegen, regelmäßig den Status Ihres Antrages direkt in ethikPool. Die automatisch von ethikPool verschickten Emails beim Einstellen von Nachforderungen oder Voten kommen nicht immer bei den mit dem Projekt vernetzten Personen an. Der Software-Hersteller  wurde bereits um Lösung gebeten.

 

Generell bitten wir Sie, bevor Sie in der Geschäftsstelle den Stand Ihres Verfahrens erfragen, zunächst einmal in dem betreffenden Antrag in ethikPool nachzusehen, ob dort eine Nachricht bzw. ein Auflagenschreiben / Votum für Sie vorliegt.

Weitere Informationen zur Einreichung von Neuanträgen finden Sie auf unserer Homepage.

Bei Anträgen, die zwischen dem 10.9. und 24.11.2020 bei der EK als Papierantrag eingereicht wurden, diese bitte nachträglich in ethikPool einreichen. Dabei bitte die zugewiesene IT-Temp-Nr. im Kurztitel angeben. Sie bekommen dann ein finales Votum.

Verantwortlichkeit: