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Kernkompetenzen für Habilitand*innen und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierestufen

Die Fakultät misst der kontinuierlichen Weiterbildung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierestufen und einer qualifizierten Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden besondere Bedeutung zu. Der Erwerb von zusätzlichen Schlüsselqualifikationen unterstützt Habilitierende, neben den fachlichen Qualifikationen, in ihrem Forschungsalltag.

Habilitand*innen  sollen sich regelmäßig im Bereich Kernkompetenzen fortbilden und nach Möglichkeit in jedem Jahr vor der Habilitation eine Veranstaltung besuchen (s. Habilitationsordnung).

Für den Antrag zur Habilitation müssen dabei insgesamt mindestens vier Weiterbildungen zu Kernkompetenzen für prom. Wissenschaftler*innen nachgewiesen werden. Davon muss eine Veranstaltung eine Fortbildung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sein. Die Veranstaltungen müssen nicht alle aus verschiedenen Bereichen kommen. Es können auch mehrere Veranstaltungen aus einem Bereich gewählt werden.

Qualifizierungbereiche
Die in der neuen Habilitationsordnung geforderten Weiterbildungen sollen aus folgenden Qualifizierungsbereichen erbracht werden:

  • Karriereentwicklung durch Forschungsförderung, Drittmitteleinwerbung
  • Führung, Führungsstil, Führungspersönlichkeit, Führungsverantwortung
  • Führung im Team, Teamzusammenstellung, Teammoderation, -motivation
  • Wissenschaftsmanagement
  • Personalmanagement
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Projekt- und Zeitmanagement
  • Kommunikation
  • Konfliktmanagement
  • Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit

Kurse anderer Anbieter werden angerechnet, wenn diese
a) den oben beschriebenen Qualifizierungsbereichen zugeordnet werden können und
b) diese Veranstaltungen für promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen konzipiert sind.

GWP-Schulungen
Das Junior Scientist and International Researcher Center (JUNO) organisiert im Auftrag des Graduiertenzentrums Medizin die Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis für die Habilitanden und Habilitandinnen sowie für die Kandidatinnen und Kandidaten für eine Apl.-Professur. Bei der Antragstellung werden nur die GWP-Schulungen der JUNO oder in Art und Umfang äquivalente Veranstaltungen anderer Standorte berücksichtigt. Die Schulungen der iGRAD bzw. die Schulungen für Medizindoktoranden der medRSD sind nicht für die o.g. Zielgruppe konzipiert und daher ungeeignet.

Academic Career Development Programme (ACDP)
Die Teilnahme am Academic Career Development Programme auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet. Sie müssen neben der erfolgreichen Teilnahme an dem Mentoring-Programm nur noch die Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen.

Zertifikatsprogramm 'Betreuung in der Wissenschaft'
Die Teilnahme am Zertifikatsprogramm 'Betreuung in der Wissenschaft' wird auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet.

Selma-Meyer-Mentoring
Teilnehmerinnen des SelmaMeyerMentoring‐Programms für fortgeschrittene Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der HHU (Linien SelmaMeyerMED+, PROF, PROF‐MED) werden die im Programm besuchten Workshops auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet. Sie müssen neben der erfolgreichen Teilnahme an dem Mentoring-Programm nur noch die Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen.

Veranstaltungen für promovierte Wissenschaftler*innen

Die Weiterbildungen werden vom Junior Scientist and International Researcher Center (JUNO) zu den nachfolgenden Kompetenzbereichen angeboten. Wählen Sie aus den angebotenen Veranstaltungen von JUNO und melden Sie sich direkt über den Link zur Veranstaltung an.

Wissenschaftliches Blogging: Expert*innen in wissenschaftspolitischen Diskussionen

Sollen Eingriffe ins menschliche Genom erlaubt werden? Darüber, dass diese Frage nicht von Wissenschaftler*innen beantwortet werden soll, sind sich nicht zuletzt die beiden Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier, welchen die Entdeckung der Genschere CRISPR /Cas9 zugeschrieben wird, einig. Neben einem großen Teil der internationalen Forschungsgemeinschaft wird auch in verschiedenen Stellungnahmen, wie der des Deutschen Ethikrates, die zentrale Rolle eines breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich dieser Frage wiederholt betont. Die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Diskurses ergibt sich daraus, dass die Konsequenzen solcher Interventionen nicht nur das Individuum dessen Genom verändert wurde, betreffen, sondern von diesem weitervererbt werden. Viele sehen dies als Eingriff in die Natur des Menschen an und weisen auf eine besondere Schutzwürdigkeit des menschliche Genoms hin. Doch wie soll solch ein öffentlicher Diskurs gestaltet sein? Etwa als "21st Century Town Meeting", "Deliberative Polling" oder Konsensuskonferenz. Wer darf an einem solchen Diskurs teilnehmen (Interessenvertretung für die Forschungsgemeinschaft, für wirtschaftliche und politische Instanzen, Patient*innen, für die verschiedenen moralischen Positionen)? Welche Anforderungen hinsichtlich Fachwissens sollen die Vertreter*innen von Interessengruppen erfüllen? 

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen Beitrag zu einem solchen wohlinformierten öffentlichen Diskurs zu leisten. Anknüpfend an die drei Blogbeiträge, die im vorangegangenen Seminar im SoSe 22 verfasst wurden (verfügbar hier), sollen Sie auch in diesem Semester in Kleingruppen Blogbeiträge verfassen.

Kategorie/n: Allgemein, Veranstaltungen, Philosophie, Philosophie in der Öffentlichkeit

Wissenschaftliches Blogging: Expert*innen in wissenschaftspolitischen Diskussionen

Sollen Eingriffe ins menschliche Genom erlaubt werden? Darüber, dass diese Frage nicht von Wissenschaftler*innen beantwortet werden soll, sind sich nicht zuletzt die beiden Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier, welchen die Entdeckung der Genschere CRISPR /Cas9 zugeschrieben wird, einig. Neben einem großen Teil der internationalen Forschungsgemeinschaft wird auch in verschiedenen Stellungnahmen, wie der des Deutschen Ethikrates, die zentrale Rolle eines breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich dieser Frage wiederholt betont. Die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Diskurses ergibt sich daraus, dass die Konsequenzen solcher Interventionen nicht nur das Individuum dessen Genom verändert wurde, betreffen, sondern von diesem weitervererbt werden. Viele sehen dies als Eingriff in die Natur des Menschen an und weisen auf eine besondere Schutzwürdigkeit des menschliche Genoms hin. Doch wie soll solch ein öffentlicher Diskurs gestaltet sein? Etwa als "21st Century Town Meeting", "Deliberative Polling" oder Konsensuskonferenz. Wer darf an einem solchen Diskurs teilnehmen (Interessenvertretung für die Forschungsgemeinschaft, für wirtschaftliche und politische Instanzen, Patient*innen, für die verschiedenen moralischen Positionen)? Welche Anforderungen hinsichtlich Fachwissens sollen die Vertreter*innen von Interessengruppen erfüllen? 

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen Beitrag zu einem solchen wohlinformierten öffentlichen Diskurs zu leisten. Anknüpfend an die drei Blogbeiträge, die im vorangegangenen Seminar im SoSe 22 verfasst wurden (verfügbar hier), sollen Sie auch in diesem Semester in Kleingruppen Blogbeiträge verfassen.

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Wissenschaftliches Blogging: Expert*innen in wissenschaftspolitischen Diskussionen

Sollen Eingriffe ins menschliche Genom erlaubt werden? Darüber, dass diese Frage nicht von Wissenschaftler*innen beantwortet werden soll, sind sich nicht zuletzt die beiden Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier, welchen die Entdeckung der Genschere CRISPR /Cas9 zugeschrieben wird, einig. Neben einem großen Teil der internationalen Forschungsgemeinschaft wird auch in verschiedenen Stellungnahmen, wie der des Deutschen Ethikrates, die zentrale Rolle eines breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich dieser Frage wiederholt betont. Die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Diskurses ergibt sich daraus, dass die Konsequenzen solcher Interventionen nicht nur das Individuum dessen Genom verändert wurde, betreffen, sondern von diesem weitervererbt werden. Viele sehen dies als Eingriff in die Natur des Menschen an und weisen auf eine besondere Schutzwürdigkeit des menschliche Genoms hin. Doch wie soll solch ein öffentlicher Diskurs gestaltet sein? Etwa als "21st Century Town Meeting", "Deliberative Polling" oder Konsensuskonferenz. Wer darf an einem solchen Diskurs teilnehmen (Interessenvertretung für die Forschungsgemeinschaft, für wirtschaftliche und politische Instanzen, Patient*innen, für die verschiedenen moralischen Positionen)? Welche Anforderungen hinsichtlich Fachwissens sollen die Vertreter*innen von Interessengruppen erfüllen? 

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen Beitrag zu einem solchen wohlinformierten öffentlichen Diskurs zu leisten. Anknüpfend an die drei Blogbeiträge, die im vorangegangenen Seminar im SoSe 22 verfasst wurden (verfügbar hier), sollen Sie auch in diesem Semester in Kleingruppen Blogbeiträge verfassen.

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Wissenschaftliches Blogging: Expert*innen in wissenschaftspolitischen Diskussionen

Sollen Eingriffe ins menschliche Genom erlaubt werden? Darüber, dass diese Frage nicht von Wissenschaftler*innen beantwortet werden soll, sind sich nicht zuletzt die beiden Nobelpreisträgerinnen Jennifer Doudna und Emmanuelle Charpentier, welchen die Entdeckung der Genschere CRISPR /Cas9 zugeschrieben wird, einig. Neben einem großen Teil der internationalen Forschungsgemeinschaft wird auch in verschiedenen Stellungnahmen, wie der des Deutschen Ethikrates, die zentrale Rolle eines breiten gesellschaftlichen Konsens bezüglich dieser Frage wiederholt betont. Die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Diskurses ergibt sich daraus, dass die Konsequenzen solcher Interventionen nicht nur das Individuum dessen Genom verändert wurde, betreffen, sondern von diesem weitervererbt werden. Viele sehen dies als Eingriff in die Natur des Menschen an und weisen auf eine besondere Schutzwürdigkeit des menschliche Genoms hin. Doch wie soll solch ein öffentlicher Diskurs gestaltet sein? Etwa als "21st Century Town Meeting", "Deliberative Polling" oder Konsensuskonferenz. Wer darf an einem solchen Diskurs teilnehmen (Interessenvertretung für die Forschungsgemeinschaft, für wirtschaftliche und politische Instanzen, Patient*innen, für die verschiedenen moralischen Positionen)? Welche Anforderungen hinsichtlich Fachwissens sollen die Vertreter*innen von Interessengruppen erfüllen? 

Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen Beitrag zu einem solchen wohlinformierten öffentlichen Diskurs zu leisten. Anknüpfend an die drei Blogbeiträge, die im vorangegangenen Seminar im SoSe 22 verfasst wurden (verfügbar hier), sollen Sie auch in diesem Semester in Kleingruppen Blogbeiträge verfassen.

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