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Kernkompetenzen für Habilitand*innen und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierestufen

Die Fakultät misst der kontinuierlichen Weiterbildung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierestufen und einer qualifizierten Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden besondere Bedeutung zu. Der Erwerb von zusätzlichen Schlüsselqualifikationen unterstützt Habilitierende, neben den fachlichen Qualifikationen, in ihrem Forschungsalltag.

Habilitand*innen  sollen sich regelmäßig im Bereich Kernkompetenzen fortbilden und nach Möglichkeit in jedem Jahr vor der Habilitation eine Veranstaltung besuchen (s. Habilitationsordnung).

Für den Antrag zur Habilitation müssen dabei insgesamt mindestens vier Weiterbildungen zu Kernkompetenzen für prom. Wissenschaftler*innen nachgewiesen werden. Davon muss eine Veranstaltung eine Fortbildung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sein. Die Veranstaltungen müssen nicht alle aus verschiedenen Bereichen kommen. Es können auch mehrere Veranstaltungen aus einem Bereich gewählt werden.

Qualifizierungbereiche
Die in der neuen Habilitationsordnung geforderten Weiterbildungen sollen aus folgenden Qualifizierungsbereichen erbracht werden:

  • Karriereentwicklung durch Forschungsförderung, Drittmitteleinwerbung
  • Führung, Führungsstil, Führungspersönlichkeit, Führungsverantwortung
  • Führung im Team, Teamzusammenstellung, Teammoderation, -motivation
  • Wissenschaftsmanagement
  • Personalmanagement
  • Betreuung von Abschlussarbeiten
  • Projekt- und Zeitmanagement
  • Kommunikation
  • Konfliktmanagement
  • Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit

Kurse anderer Anbieter werden angerechnet, wenn diese
a) den oben beschriebenen Qualifizierungsbereichen zugeordnet werden können und
b) diese Veranstaltungen für promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen konzipiert sind.

GWP-Schulungen
Das Junior Scientist and International Researcher Center (JUNO) organisiert im Auftrag des Graduiertenzentrums Medizin die Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis für die Habilitanden und Habilitandinnen sowie für die Kandidatinnen und Kandidaten für eine Apl.-Professur. Bei der Antragstellung werden nur die GWP-Schulungen der JUNO oder in Art und Umfang äquivalente Veranstaltungen anderer Standorte berücksichtigt. Die Schulungen der iGRAD bzw. die Schulungen für Medizindoktoranden der medRSD sind nicht für die o.g. Zielgruppe konzipiert und daher ungeeignet.

Academic Career Development Programme (ACDP)
Die Teilnahme am Academic Career Development Programme auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet. Sie müssen neben der erfolgreichen Teilnahme an dem Mentoring-Programm nur noch die Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen.

Zertifikatsprogramm 'Betreuung in der Wissenschaft'
Die Teilnahme am Zertifikatsprogramm 'Betreuung in der Wissenschaft' wird auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet.

Selma-Meyer-Mentoring
Teilnehmerinnen des SelmaMeyerMentoring‐Programms für fortgeschrittene Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der HHU (Linien SelmaMeyerMED+, PROF, PROF‐MED) werden die im Programm besuchten Workshops auf die geforderten Kernkompetenzen für prom.  Wissenschaftler*innen angerechnet. Sie müssen neben der erfolgreichen Teilnahme an dem Mentoring-Programm nur noch die Fortbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen.

Veranstaltungen für promovierte Wissenschaftler*innen

Die Weiterbildungen werden vom Junior Scientist and International Researcher Center (JUNO) zu den nachfolgenden Kompetenzbereichen angeboten. Wählen Sie aus den angebotenen Veranstaltungen von JUNO und melden Sie sich direkt über den Link zur Veranstaltung an.

Wie weiter mit dem Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act (DMA), eine Verordnung der EU, ist am 1.11.2022 in Kraft getreten. Der DMA ist der revolutionäre Versuch, digitale Gatekeeper wie etwa Google oder Apple einer speziellen europarechtlichen Regulierung zu unterwerfen. Die Verpflichtungen für die Superstar-Plattformen werden aber erst 2024 greifen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, wie der Impact des DMA optimiert werden kann und wie die Europäische Kommission bei der Durchsetzung vorgehen sollte. Zu dieser Frage hat Prof. Dr. Rupprecht Podszun ein Policy Paper mit mehreren Kolleginnen und Kollegen geschrieben. Es ist Teil des Digital Regulation Projects der Yale University. Das Paper mit dem Titel: "Enforcing the Digital Markets Act: Institutional Choices, Compliance, and Antitrust" ist hier abrufbar: 

https://tobin.yale.edu/sites/default/files/Enforcing%20the%20Digital%20Markets%20Act_1.pdf

Das Paper ist eine Kooperation von Ökonomen (Fiona Scott Morton, Jacques Cremer, Paul Heidhus und Monika Schnitzer) sowie Juristen (David Dinielli, Gene Kimmelman, Giorgio Monti, Alexandre de Streel und Rupprecht Podszun). 

Professor Podszun und sein Team haben den DMA von Beginn an intensiv begleitet und unter anderem in einem Ausschuss des Europäischen Parlaments dazu Stellung genommen. 2023 wird im Nomos-Verlag ein ausführlicher Kommentar zum DMA erscheinen, den Rupprecht Podszun herausgibt und an dem die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Bongartz und Alexander Kirk mitgearbeitet haben.

 

 

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb

Wie weiter mit dem Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act (DMA), eine Verordnung der EU, ist am 1.11.2022 in Kraft getreten. Der DMA ist der revolutionäre Versuch, digitale Gatekeeper wie etwa Google oder Apple einer speziellen europarechtlichen Regulierung zu unterwerfen. Die Verpflichtungen für die Superstar-Plattformen werden aber erst 2024 greifen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, wie der Impact des DMA optimiert werden kann und wie die Europäische Kommission bei der Durchsetzung vorgehen sollte. Zu dieser Frage hat Prof. Dr. Rupprecht Podszun ein Policy Paper mit mehreren Kolleginnen und Kollegen geschrieben. Es ist Teil des Digital Regulation Projects der Yale University. Das Paper mit dem Titel: "Enforcing the Digital Markets Act: Institutional Choices, Compliance, and Antitrust" ist hier abrufbar: 

https://tobin.yale.edu/sites/default/files/Enforcing%20the%20Digital%20Markets%20Act_1.pdf

Das Paper ist eine Kooperation von Ökonomen (Fiona Scott Morton, Jacques Cremer, Paul Heidhus und Monika Schnitzer) sowie Juristen (David Dinielli, Gene Kimmelman, Giorgio Monti, Alexandre de Streel und Rupprecht Podszun). 

Professor Podszun und sein Team haben den DMA von Beginn an intensiv begleitet und unter anderem in einem Ausschuss des Europäischen Parlaments dazu Stellung genommen. 2023 wird im Nomos-Verlag ein ausführlicher Kommentar zum DMA erscheinen, den Rupprecht Podszun herausgibt und an dem die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Bongartz und Alexander Kirk mitgearbeitet haben.

 

 

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb

Wie weiter mit dem Digital Markets Act?

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https://tobin.yale.edu/sites/default/files/Enforcing%20the%20Digital%20Markets%20Act_1.pdf

Das Paper ist eine Kooperation von Ökonomen (Fiona Scott Morton, Jacques Cremer, Paul Heidhus und Monika Schnitzer) sowie Juristen (David Dinielli, Gene Kimmelman, Giorgio Monti, Alexandre de Streel und Rupprecht Podszun). 

Professor Podszun und sein Team haben den DMA von Beginn an intensiv begleitet und unter anderem in einem Ausschuss des Europäischen Parlaments dazu Stellung genommen. 2023 wird im Nomos-Verlag ein ausführlicher Kommentar zum DMA erscheinen, den Rupprecht Podszun herausgibt und an dem die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Bongartz und Alexander Kirk mitgearbeitet haben.

 

 

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb

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Der Digital Markets Act (DMA), eine Verordnung der EU, ist am 1.11.2022 in Kraft getreten. Der DMA ist der revolutionäre Versuch, digitale Gatekeeper wie etwa Google oder Apple einer speziellen europarechtlichen Regulierung zu unterwerfen. Die Verpflichtungen für die Superstar-Plattformen werden aber erst 2024 greifen. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, wie der Impact des DMA optimiert werden kann und wie die Europäische Kommission bei der Durchsetzung vorgehen sollte. Zu dieser Frage hat Prof. Dr. Rupprecht Podszun ein Policy Paper mit mehreren Kolleginnen und Kollegen geschrieben. Es ist Teil des Digital Regulation Projects der Yale University. Das Paper mit dem Titel: "Enforcing the Digital Markets Act: Institutional Choices, Compliance, and Antitrust" ist hier abrufbar: 

https://tobin.yale.edu/sites/default/files/Enforcing%20the%20Digital%20Markets%20Act_1.pdf

Das Paper ist eine Kooperation von Ökonomen (Fiona Scott Morton, Jacques Cremer, Paul Heidhus und Monika Schnitzer) sowie Juristen (David Dinielli, Gene Kimmelman, Giorgio Monti, Alexandre de Streel und Rupprecht Podszun). 

Professor Podszun und sein Team haben den DMA von Beginn an intensiv begleitet und unter anderem in einem Ausschuss des Europäischen Parlaments dazu Stellung genommen. 2023 wird im Nomos-Verlag ein ausführlicher Kommentar zum DMA erscheinen, den Rupprecht Podszun herausgibt und an dem die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Bongartz und Alexander Kirk mitgearbeitet haben.

 

 

Kategorie/n: Digitalrecht, Wettbewerb
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